Statuten

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Verein Soziale Ökonomie“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist politisch und konfessionell ungebunden.

Art. 2 Zweck
Der Verein Soziale Ökonomie fördert Koordination und Unterstützung von Privaten, Gruppen, Organisationen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die sich mit Fragen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sozialen, demokratisch organisierten und ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Daseins beschäftigen. Das Leitbild des Vereins ist integrierter Bestandteil der vorliegenden Statuten ist. Insbesondere organisiert der Verein die finanziellen Mittel für Projekte der Sozialen Ökonomie.

Art. 3 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres.

Art. 5 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder eine weitergehende Beitrags- oder Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.

Art. 6 Mitgliedschaft, Ein- und Austritt
Mitglieder werden können natürliche und juristische Personen, welche die Statuten und das Leitbild anerkennen und den jährlichen Mitgliederbeitrag bezahlen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand endgültig.

Der Mitgliederbeitrag beträgt für natürliche Personen CHF 50.– pro Kalenderjahr, für juristische Personen CHF 100.–. Mitglieder können bei Verstössen gegen die Vereinsinteressen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht ein Rekursrecht an die Vereinsversammlung zu. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.

Art. 7 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:

  • seine Meinung frei zu äussern und aktiv in Arbeitsgruppen mitzuwirken,
  • Anträge zuhanden der Vollversammlung zu stellen,
  • seine Stimme bei Wahlen frei abzugeben; jedes Mitglied, ob natürliche oder juristische Person, hat jeweils eine Stimme.

Art. 8 Finanzierung
Das Einkommen des Vereins setzt sich zusammen aus:

  • Mitgliederbeiträge
  • Einnahmen und Erlöse des Vereins,
  • Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Organisationen
  • Zuwendungen von Privaten
  • Zinsen des Vereinsvermögens
  • Sonstige dem Verein für die Erfüllung seines Zweckes zufliessende Mittel

Art. 9 Anschaffungen
Ohne Einwilligung des Vorstandes dürfen keine Anschaffungen im Namen des Vereins Soziale Ökonomie getätigt werden.

Art. 10 Organisation
Die Organe des Vereins Soziale Ökonomie bestehen aus:

  • Vollversammlung aller Mitglieder
  • Arbeitsgruppen
  • Vorstand

Art. 10.1. Vollversammlung
Die VV trifft sich mindestens einmal im Vereinsjahr zur Jahresversammlung, ansonsten bei Bedarf. Die Einladung erfolgt schriftlich, zusammen mit der Traktandenliste und dem Jahresbericht. Verlangt eine Mehrheit der Mitglieder oder des Vorstands in eine ausserordentliche Jahresvollversammlung, so beruft der Vorstand sie ein.

Über die Beschlüsse der VV ist ein Protokoll zu führen. Die Beschlüsse werden mit dem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Statutenänderungen, der Ausschluss von Mitgliedern oder die Vereinsauflösung erfordert ein Zweidrittelmehr.

Der Jahresversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

  • Wahl des/der Präsident/in, Vizepräsident/in, Kassierer/in sowie der übrigen Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle Wahl des Sekretariats auf Vorschlag des Vorstandes
  • Entgegennahme und Beschlussfassung über Jahresbericht, -Jahresrechnung und Revisionsbericht.
  • Behandlung von Anträgen, welche spätestens 7 Tage im Voraus dem Vorstand schriftlich eingereicht wurden.
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen
  • Auflösung des Vereins oder Vereinigung mit anderen Körperschaften
  • Beschlussfassung über alle anderen der Vereinsversammlung von Gesetzes wegen, durch Statuten vorbehalten oder vom Vorstand an sie überwiesene Gegenstände.

Art. 10.2. Arbeitsgruppen
Die einzelnen Arbeitsgruppen konstituieren sich selber und sind im Sinne des Vereins Soziale Ökonomie zuhanden der Vollversammlung tätig.

Art. 10.3. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Amtsdauer beträgt ein Vereinsjahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.

  • Er vertritt den Verein nach aussen und innen.
  • Ihm obliegt die Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung übertragen sind.
  • Ihm obliegt die gesamte Geschäftsführung und die Wahrung der Interessen des Vereins, soweit er sie nicht an das Sekretariat delegiert.

Art. 11 Kontrollstelle
Die Vollversammlung wählt für die Dauer eines Vereinsjahres eine/n Rechnungsrevisor/in. Ihm/ihr obliegt die Pflicht, Kassenbericht und Jahresrechnung zu prüfen und zuhanden der Jahresvollversammlung einen Revisorenbericht vorzulegen.

Art. 12 Auflösung des Vereins und Verbleib des Vermögens
Die Jahresvollversammlung löst den Verein mit Zweidrittelmehr auf. Das Vereinsvermögen wird auf eine oder mehrere demselben Zweck dienende Organisationen überwiesen.

Art. 13 Schlussbestimmungen
Vorliegende Neufassung der Statuten wurde anlässlich der Vollversammlung vom 27. August 2007 angenommen. Die ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung vom 20. August 1996 und treten ab sofort in Kraft.

Basel, den 15. September 2020