Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jede juristische Person beantragen, die sich finanziell an der Genossenschaft und an der Förderung der Genossenschaft beteiligt. Einzelpersonen, Einzelfirmen, einfache Personengesellschaften können sich zu juristischen Personen vereinen und als solche der Genossenschaft beitreten. Die Mitglieder erfüllen folgende wesentliche Voraussetzungen: Sie haben eine demokratische Betriebsstruktur, verpflichten sich sozialen, ökologischen und kulturellen Werten und sichern das Eigenkapital langfristig für alle Beteiligten.

Anteilsscheine

  • Die Mitgliedschaft wird durch die Übernahme und Einzahlung eines Anteilscheines erworben. Die Anteilscheine werden im Nominalwert von sFr. 200.- gezeichnet.
    • Organisationen mit weniger als 6 Mitarbeitenden verpflichten sich zur Zeichnung von einem Anteilschein
    • Organisationen mit mehr als 6 Mitarbeitenden verpflichten sich zur Zeichnung von einem Anteilschein pro 3 Mitarbeitende.
    • Diese Regelung bezieht sich auf Festanstellungen mit Teil- oder Vollzeitpensen. Über diese Pflichtanteilscheine hinaus können weitere Anteilscheine erworben werden.
  • Die Anteilscheine lauten auf den Namen der juristischen Person und sind nicht übertragbar.
  • Die Anteilscheine werden nicht verzinst.

Der Beitritt erfordert eine schriftliche Erklärung. Über die provisorische Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet der Vorstand. Über die definitive Aufnahme entscheidet die Generalversammlung.
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